Telematikinfrastruktur 2026: Vernetzte Versorgung im Rechtsrahmen des § 306 SGB V – Plattformmodelle, Datenaustausch und KI

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Donnerstag, 18. Juni 2026

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Beschreibung

Telematikinfrastruktur 2026: Vernetzte Versorgung im Rechtsrahmen des § 306 SGB V – Plattformmodelle, Datenaustausch und KI

Die Telematikinfrastruktur (TI) ist die gesetzlich definierte digitale Vernetzungs- und Sicherheitsinfrastruktur für sicheren Datenaustausch, digitale Kommunikation und Pflichtanwendungen wie z. B. ePA und E‑Rezept.

Für Ärzte, Zahnärzte, Apotheken, Krankenhäuser und Hilfsmittelerbringer bedeutet die TI konkrete Anschluss‑, Sicherheits‑ und Prozesspflichten. Zugleich ermöglicht sie den Einsatz von KI‑gestützten Anwendungen und erleichtert die Vernetzung verschiedener Leistungsbereiche z.B. im Rahmen von Plattformmodellen mit elektronischen Akten, Rezepten und Arztbriefen.

 

Referent: Horst Meurers
Wann: Donnerstag, 18. Juni 2026