Beschreibung
Kooperation von Ärzten mit Produktherstellern am Beispiel von Nahrungsergänzungsmitteln, Abgrenzung Lebensmittel – Arzneimittel, Gewerbegründung
Der Verkauf von gesundheitsnahen Produkten und Dienstleistungen kommt als inhaltlich und wirtschaftlich interessante Ergänzung der ärztlichen Tätigkeit in Betracht. Das entspricht auch der Nachfrage von Patienten.
Es gibt für Ärzte vielfältige Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit industriellen Produktherstellern und/oder Dienstleistern aus anderen, nichtärztlichen Berufsgruppen, z.B. in den Bereichen Ernährung, Ästhetik, Sport, Fitness.
Ein sehr anschauliches Beispiel ist die Abgabe oder Empfehlung von Nahrungsergänzungsmitteln. Dabei kommt es u.a. auf die Abgrenzung von Arzneimitteln an.
In der Regel handelt es sich bei der Abgabe und Empfehlung von Produkten um gewerbliche Leistungen. Weil die klassische Arztpraxis kein Gewerbe ist, sollten gewerbliche Tätigkeiten aus berufsrechtlichen und steuerlichen Gründen organisatorisch von der Praxis getrennt im Rahmen eines eigenständigen Gewerbes erbracht werden. Die Gründung eines praxisparallelen Gewerbes ist weder teuer noch kompliziert.
Wie einfach es ist, ein Gewerbe anzumelden und im Rahmen eines ganzheitlichen Konzepts (Nebeneinander von ärztlichen und gewerblichen Leistungen) die Trennungskriterien einzuhalten, ist Gegenstand des Vortrags.
Referent: Horst Meurers
Wann: Freitag, 13. September 2024
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